Bund und Ländern fördern mit 4,3 Mrd. Euro die Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern.
ISC unterstützt Sie bei der Beantragung der Fördergelder.
Krankenhäuser können sich ihre Investitionen in die digitale Transformation, wie zum Beispiel die elektronische Dokumentation und Maßnahmen zur IT-Sicherheit durch den Krankenhausstrukturfond vom Bundesgesundheitsministerium fördern lassen.
Das im September 2020 verabschiedete Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellt einen Fonds zur Verfügung, der zum Ziel hat, die Digitalisierung im Krankenhaus massiv und schnell zu fördern. Hierdurch soll es zu einer Modernisierung des Gesundheitswesens kommen. Erstmalig befindet sich nun die finanzielle Förderung nicht nur auf Länderebene. Der Fokus liegt hierbei auf der Erhöhung der medizinischen Versorgungsqualität zum Nutzen des Patienten. IT-Sicherheit wird großgeschrieben.
Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betont: „Wir investieren in ihre digitale Zukunft – weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind.“
Die Fördermittel sind nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Somit stehen allein Bayern 665 Mio. Euro für ihre Digitalisierung im Krankenhaus zur Verfügung.
Wollen auch sie den Digitalisierungsgrad ihres Krankenhauses erhöhen?
Gerne unterstützen wir sie beratend bei der Beantragung dieser Fördergelder nach KHZG!
Unser Team Healthcare hat vom Bundesamt für Soziale Sicherung die Berechtigung nach dem § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erhalten.
WAS KANN GEFÖRDERT WERDEN?
Patientenportale
Elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
Digitales Medikationsmanagement
Maßnahmen zur IT-Sicherheit
Telemedizinische Netzwerkstrukturen
Leistungserfassung (CPOE)
Digitale Notaufnahme
Systeme zur Entscheidungsunterstützung
Digitale Bettenplanung
Infrastrukturelle Prozesse
Umbaumaßnahmen in Einbettzimmer
WIE LÄUFT DIE FÖRDERUNG AB?
Krankenhausträger können seit dem 2.September 2020 mit der Umsetzung der Vorhaben beginnen und den Förderbedarf bei den Ländern anmelden. 30 % der Investitionskosten muss entweder der Träger selbst oder das jeweilige Bundesland übernehmen. Die Länder müssen die Förderanträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Die Auszahlung erfolgt über den Krankenhauszukunftsfonds.
UNSERE LÖSUNGEN FÜR IHRE DIGITALISIERUNG IM KRANKENHAUS
Wir, die ISC Consulting AG, sind Experten für die integrierte Materialdokumentation (IMD) im OP, die elektronische Stationsanforderung (eSTAFO) sowie ISC Healthcare Baseline.
Unser Team Healthcare deckt den kompletten Bedarf an SAP Beratungsleitungen, Hosting sowie Application Support für ihr Krankenhaus ab.
SO ERREICHEN SIE MIT UNSEREN LÖSUNGEN:
Deutliche Zeitersparnis bei der Dokumentation
Reduzierung der Fehlerquote durch digitale Prozesse
Verringerung des manuellen Verwaltungsaufwandes
Einfache Weiterverrechnung an die Krankenkassen
Einheitliche Datengrundbasis
SIND DAS FÜR SIE RELEVANTE PUNKTE?
DANN LASSEN SIE UNS SPRECHEN!
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Fördergelder.